26 (3) "Kreuzbreite"
Ziel und Zweck der Planung
Ziel ist die Festsetzungen eines allgemeinen Wohngebietes und von Verkehrsflächen in der Gemarkung Eisbergen, Flur 7. Darüberhinaus sollen die gesamten zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des ursprünglichen Bebauungsplanes samt erster und zweiter Änderung an die aktuell vorliegende Situation angepasst werden.
Verfahrensschritte
Aufstellungsbeschluss | 01.06.2015 |
Öffentliche Auslegung | 26.10 - 27.11.2015 |
erneute Auslegung | 16.05. - 03.06.2016 |
Satzungsbeschluss | 26.09.2016 |
Rechtsverbindlich seit | 04.11.2016 |