27 (2) "Kiekenbrink"

Geltunsgbereich 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 "Kiekenbrink"


Ziel und Zweck der Planung

Ziel der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 ist es, die ehemalige Spielplatzfläche als Wohnbaufläche in das bebaute Umfeld zu integrieren und planungsrechtlich zu sichern. Durch die 2. Änderung sollen die erforderlichen Rechtsgrundlagen für eine Wohnbebauung geschaffen werden. Der Geltungsbereich der 2. Änderung des B.-Planes Nr. 27 „Kiekenbrink“ befindet sich im Stadtteil Hausberge und umfasst die Flurstücke 405, 406, 407, 408 sowie 409, Flur 10, Gemarkung Hausberge.


Verfahrensschritte

Aufstellungsbeschluss05.06.2023
Auslegungsbeschluss
05.06.2023
Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
21.06.2023 - 24.07.2023
Satzungsbeschluss
25.09.2023
rechtsverbindlich seit
23.12.2023

Verfahrensunterlagen