Baulückenkataster
Das Wohnungsangebot insbesondere für Familien soll verbessert werden. Das Baulückenkataster bietet leicht zugängliche Informationen über voll erschlossenene Flächen und die jeweils vorhandene Infrastruktur.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Tourismus der Stadt Porta Westfalica hat die Erstellung eines Baulandkatasters nach § 200 Absatz 3 Baugesetzbuch, insbesondere für Baulücken, beschlossen.
Der § 200 Absatz 3 BauGB besagt:
„Die Gemeinde kann sofort oder in absehbarer Zeit bebaubare Flächen in Karten oder Listen auf der Grundlage eines Lageplans erfassen, der Flur- und Flurstücknummern, Straßennamen und Angaben zur Grundstücksgröße enthält (Baulandkataster). Sie kann die Flächen in Karten oder Listen veröffentlichen, soweit die Grundstückseigentümer nicht widersprochen haben."
Durch Bauvorhaben auf voll erschlossenen, planungsrechtlich abgesicherten Flächen (eben diesen Baulücken) soll insbesondere das Wohnungsangebot für Familien verbessert werden. Die vorhandene städtische Infrastruktur kann wirtschaftlich besser genutzt werden, die Landschaft wird geschützt durch sparsamen Flächenverbrauch und durch die Vermeidung von Baugebieten in den Freiraum hinein. Für einzelne Ortsteile hat die Stadt Porta Westfalica dementsprechend ein Baulandkataster nach § 200 Abs. 3 Baugesetzbuch ( BauGB ) veröffentlicht. Das Baulandkataster führt die sofort bebaubaren Flächen mit Flur- und Flurstücksnummern sowie ggf. Straßennamen in Karten und Listen auf und enthält Angaben zur Grundstücksgröße, zur planungsrechtlichen Bebaubarkeit der Flächen und Bodenrichtwerte in €/m² Grundstücksfläche. Das Kataster enthält auch Auszüge aus Bebauungsplänen und aus dem Flächennutzungsplan. Nicht enthalten sind personen-bezogene Angaben zu den Eigentümern, die dem Datenschutz unterliegen. Das fertig gestellte Baulückenkataster steht allen Interessenten zur Einsicht im Sachgebiet Stadtplanung der Stadt Porta Westfalica zur Verfügung.
Folgende Ortsteile sind bereits fertig erstellt (Aktualisierung Februar 2022):
Der Ortsteil Eisbergen befindet sich in der Erstellung.
Das Baulückenkataster dient ausschließlich als Information und Entscheidungshilfe. Die Stadt Porta Westfalica nimmt keine Grundstücksvermittlung vor und kann auch über Grundstückspreise, mit Ausnahme der jeweiligen Bodenrichtwerte, keine Angaben machen. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit und die Stadt Porta Westfalica übernimmt auch keine Gewähr und keine Haftung dafür, dass die darin aufgeführten Flächen tatsächlich zur Bebauung zur Verfügung stehen.Bei Interesse an einem Grundstück können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeit des Sachgebietes Stadtplanung jedoch zu allen weitergehenden Fragen beraten. Für weitere Baumöglichkeiten kann auch der zuständige Bezirksausschussvorsitzenden angesprochen werden.