Lärmkartierung und Lärmaktionsplan
Lärmaktionsplanung 4. Stufe
Ratsbeschluss in der Sitzung am 24.06.2024
(Stand Juli 2024)
Der Rat der Stadt Porta Westfalica hat in seiner Sitzung am 24.06.2024 mehrheitlich die Lärmaktionsplanung der 4. Stufe beschlossen:
Download Lärmaktionsplanung der 4. Stufe (PDF)
Download Lärmaktionsplanung Anhang (PDF)
Die Lärmaktionsplanung wird den Straßenbaulastträgern zur Verfügung gestellt mit der Aufforderung zur Prüfung der aufgeführten Lärmminderungsmaßnahmen. Parallel erfolgt die Meldung über den Abschluss der Planung über das Land NRW an die Europäische Union.
Eine Überprüfung der Maßnahmen und Ziele erfolgt voraussichtlich 2029 in der Lärmaktionsplanung der 5. Stufe.
Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung der 4. Stufe (Stand März 2024)
Umgebungslärm ist eines der größten Umweltprobleme in Europa. Um den Lärm zu mindern, wurde die EU-Umgebungslärmrichtlinie erlassen. Die Richtlinie legt ein Konzept zur Lärmminderung fest. Ein wichtiger Bestandteil ist dabei die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit.
Ziel der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist es, schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Die Richtlinie betrachtet die großen Lärmquellen von Umgebungslärm: Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken, Großflughäfen und Ballungsräume. Dabei verfolgt die Richtlinie einen dreistufigen Ansatz:
- Die Belastung durch Umgebungslärm wird ermittelt und in Lärmkarten dargestellt.
- Die Öffentlichkeit wird über Umgebungslärm und seine Auswirkungen informiert.
- Für Belastungsbereiche werden Aktionspläne ausgearbeitet. Aktionspläne sollen Lärmproblemen entgegenwirken und Lärmauswirkungen regeln. Sie können Maßnahmen zur Lärmminderung enthalten. Die Öffentlichkeit kann bei der Aktionsplanung mitwirken.
Grundlage für die Öffentlichkeitsbeteiligung sind die aktualisierten Lärmkarten sowie der Entwurf des aktualisierten Lärmaktionsplans. Die Öffentlichkeit ist aufgerufen, sich z.B. mit Hinweisen zu lokalen Lärmproblemen oder Vorschlägen zu Minderungsmaßnahmen einzubringen
Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen.
In Betracht gezogen werden nur Straßen mit einer Verkehrsmenge von über 8.000 Kfz/24h. Geben Sie z.B. Hinweise auf ein konkretes Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein. Nehmen Sie hierbei z.B. auch Bezug auf Inhalte des neuen Entwurfs des Lärmaktionsplans der 4. Stufe.
Die Beteiligung findet statt ab Montag, den 25.03. digital auf der öffentlichen Beteiligungsseite des Landes NRW unter https://beteiligung.nrw.de/portal/PW/beteiligung/themen/1006035 und endet am 26.04.
Den aktuellen Entwurf der Lärmaktionsplanung der 4. Stufe können sie hier herunterladen.
Lärmkartierung im Bereich Schiene (Stand November 2023)
am 20. November 2023 beginnt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes zur Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes der Runde 4.
Bis zum 2. Januar 2024 hat die Öffentlichkeit die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Entwurf des Lärmaktionsplanes sowie zu dem Beteiligungsverfahren zu geben. Hierzu wird erneut eine Beteiligungsmöglichkeit auf der Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.
Während der ersten Phase im März und April dieses Jahres haben Bürgerinnen und Bürger insgesamt etwa 11.000 gültige Beteiligungen beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht. Das Eisenbahn-Bundesamt wertet die Beiträge derzeit aus und wird die Auswertung mit der Veröffentlichung eines Lärmaktionsplan-Entwurfes abschließen. Dieser Entwurf wird passend zum Start der zweiten Beteiligungsphase am 20. November 2023 veröffentlicht.
Die Veröffentlichung erfolgt auf der Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de und auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes unter www.eba.bund.de/lap. Bereits jetzt finden interessierte Bürgerinnen und Bürger auf der Beteiligungsplattform zusätzliche Informationen über die Teilnahme am Verfahren und zum weiteren Ablauf.
Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor: In der ersten Phase vom 13. März 2023 bis 24. April 2023 konnten die Teilnehmenden über eine interaktive Kartenanwendung einen Ort angeben, an dem sie sich durch Schienenlärm gestört fühlen. Zu jedem benannten Ort konnten die Teilnehmenden dann verschiedene Aussagen zur Lärmsituation treffen. Die zweite Phase findet vom 20. November 2023 bis zum 2. Januar 2024 statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Lärmaktionsplan-Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.
Lärmkartierung im Bereich Schiene (Stand März 2023)
Die Lärmkartierung ist Bestandteil einer EU-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie, kurz: ULR). Ihr Zweck ist, in regelmäßigen Abständen die Belastung durch Umgebungslärm zu ermitteln, darzustellen und die Öffentlichkeit zu informieren.
In diesem Schritt startet das Eisenbahn-Bundesamt die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung (Runde 4) für Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen für den Bereich Schiene. Auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de findet man alle wichtigen Informationen sowie die Beteiligungsmöglichkeit.
Öffentlichkeitsbeteiligung für Bürgerinnen und Bürger
Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein wichtiger Bestandteil der Lärmaktionsplanung. Sie wird in zwei Phasen durchgeführt:
Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung beginnt am 13. März und endet am 24. April 2023. In diesen sechs Wochen können sich Teilnehmende zu ihrer persönlichen Belastungssituation, zum Beispiel zu Hause oder am Arbeitsplatz, äußern sowie ihre Einschätzung zu Lärmschutzmaßnahmen abgeben. Für die Beteiligung steht ein Fragebogen auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de zur Verfügung, den die Bürgerinnen und Bürger ausfüllen können. Eine Registrierung ist nicht notwendig.
Nach Abschluss und Auswertung der ersten Phase wird der Entwurf zum Lärmaktionsplan veröffentlicht. Im Anschluss erfolgt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Dann können Teilnehmende eine Rückmeldung zum Prozess der Lärmaktionsplanung sowie zur Öffentlichkeitsbeteiligung geben.
Beschluss zur Lärmaktionsplanung der 3. Stufe der Stadt Porta Westfalica (Stand: Juli 2018)
Der Rat der Stadt Porta Westfalica hat in seiner Sitzung am 09.07.2018 die vorliegende Lärmaktionsplanung der 3. Stufe beschlossen:
Lärmaktionsplanung der 3. Stufe der Stadt Porta Westfalica (Text)
Lärmaktionsplanung der 3. Stufe der Stadt Porta Westfalica (Plandarstellungen)
EG-Umgebungslärmrichtlinie
Die Belastung durch Lärm wird als eines der größten Umweltprobleme in Europa bezeichnet. Mit der EG-Umgebungslärmrichtlinie hat die EU darauf hin eine Regelung zu Schallimmissionen getroffen. Im Sinne dieser Richtlinie werden als Umgebungslärm unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche bezeichnet, die vor allem durch Verkehrslärm wie Straßen-, Eisenbahn- und Flugverkehr verursacht werden. Die Richtlinie verfolgt das Ziel, ein gemeinsames Konzept festzulegen, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern (Art. 1 Abs.1 EG-Umgebungslärmrichtlinie). Hierzu sollen schrittweise folgende Maßnahmen durchgeführt werden:
- Ermittlung der Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten
- Information der Öffentlichkeit über Umgebungslärm und seine Auswirkungen
- Aufstellung von Lärmaktionsplänen
Lärmkartierung
Anhand von Lärmkarten soll eine komplexe Bewertung über die aktuelle oder voraussichtliche Lärmsituation ermöglicht werden. Zur Beschreibung der Schallbelastung wurden die Kenngrößen LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) und LNight (Nacht-Lärmindex) definiert. Bei LDEN handelt es sich um einen Dauerschallpegel, der einen Indikator für die Belästigung darstellt. Der Beurteilungszeitraum beträgt dabei ein Jahr. Der Nacht-Lärmindex LNight ist der Dauerschallpegel, der anhand der gesamten Nachtwerte eines Jahres ermittelt wird und über dessen Höhe Aussagen über Schlafstörungen gemacht werden können. Die Nacht entspricht einem Zeitraum von 8 Stunden. Die Lärmbelastungen werden grundsätzlich rechnerisch ermittelt. Die Ausarbeitung der Lärmkarten hat dabei getrennt für jede Lärmart (Straßenlärm, Schienenlärm, Fluglärm, Industrie- und Gewerbelärm einschließlich Hafenlärm) auf der Grundlage der Lärmindizes LDEN und LNight zu erfolgen. Die Lärmkarten müssen u.a. enthalten:
- Darstellung der Lärmsituation
- Geschätzte Anzahl von Menschen in einem lärmbelasteten Gebiet
In Deutschland sind die Städte und Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden für die Ausarbeitung von Lärmkarten und die Durchführung der Aktionsplanung zuständig. Die Erstellung der Lärmkarten hat in zwei Stufen zu erfolgen:
Für Stufe 1 mussten die Lärmkarten bis spätestens zum 30. Juni 2007 erstellt sein. Dazu gehören:
- Ballungsräume mit mehr als 250 000 Einwohnern,
- Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr,
- Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 60 000 Zügen pro Jahr und
- Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen
Für Stufe 2 mussten die Lärmkarten bis spätestens bis zum 30. Juni 2012 erstellt sein. Dazu gehören:
- Ballungsräume mit mehr als 100 000 Einwohnern
- Hauptverkehrsstraßen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen und
- Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30 000 Zügen pro Jahr
Die Lärmkarten sind mindestens alle 5 Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Erstellung zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten.
Die Stadt Porta Westfalica fiel aufgrund der folgenden Straßen- und Schienenstrecken bereits unter die Städte und Gemeinden der 1. Stufe:
- A2 mit streckenweise bis zu 30,7 Mio Fahrzeugen pro Jahr
- B482 mit streckenweise bis zu 9 Mio Fahrzeugen pro Jahr
- B61n mit streckenweise bis zu 8,7 Mio Fahrzeugen pro Jahr
- B65n mit streckenweise bis zu 6,7 Mio Fahrzeugen pro Jahr
- Eisenbahn Hannover - Ruhrgebiet mit ca. 111.000 Zügen (Güter- und Personenverkehr) pro Jahr
Entsprechende Lärmkarten sowie ein Lärmaktionsplan wurden erstellt.
In der 2. Stufe der Lärmkartierung sind nun noch folgende Straßenstrecken hinzugekommen:
- L 764 (Hausberger Straße) mit streckenweise gut 3 Mio Fahrzeugen pro Jahr
- L 780 (Kirchsiek) mit streckenweise bis zu 5,5 Mio Fahrzeugen pro Jahr
- L 876 (Portastraße/Kreisstraße) mit streckenweise bis zu 4,9 Mio Fahrzeugen pro Jahr
Die Lärmkartierung der 2. Stufe für die Straßen erfolgte durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, das Eisenbahn-Bundesamt ist für die Erstellung von Lärmkarten entlang des Schienennetzes zuständig. Die daraus resultierende Lärmaktionsplanung ist Aufgabe der Stadt Porta Westfalica.
Lärmkartierung der 2. Stufe entlang der Straßen
http://www.umgebungslaerm.nrw.de
Lärmkartierung entlang der Eisenbahnstrecken
Kartenapplikation des Eisenbahn-Bundesamtes
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