Ahnenforschung
Das Interesse an Ahnen- und Familienforschung ist groß und standesamtliche Urkunden können hier sehr aufschlussreich sein. Auch für Nachlassangelegenheiten werden Urkunden aus alten Registern benötigt. Archivgut darf nach archivrechtlichen Vorschriften grundsätzlich bei Vorliegen eines berechtigten Interesses genutzt werden, sofern keine Einschränkungs- oder Versagungsgründe vorliegen. Für die Nachforschung durch das Standesamt sollten möglichst detaillierte Angaben zu Namen, Geburts-, Heirats- oder Sterbedatum gemacht werden.