Namensänderung

Namensänderung 

Grundsätzlich führt jeder Mensch seinen bei der Geburt erworbenen Vor- oder Familiennamen sein Leben lang. Der Gesetzgeber hat jedoch die Möglichkeit geschaffen, dass ein Name aus wichtigem Grund geändert werden kann. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, wird im Einzelfall geprüft. 

Öffentlich-rechtliche Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz:
Die Behördliche Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz obliegt dem Kreis Minden-Lübbecke. Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an den Kreis Minden-Lübbecke.

Ist eine Ehe aufgelöst durch Scheidung oder Tod eines Ehepartners, kann der Geburtsname oder der Name wieder angenommen werden, der bist zur Bestimmung des Ehenamens geführt wurde. Die Namensänderung erfolgt im Standesamt, vorzulegen ist der Personalausweis oder Reisepass sowie eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk (sofern diese nicht in Porta Westfalica ausgestellt wurde).


Nach der Eheschließung oder Beendigung der Ehe


Namensänderungen für Kinder


Weitere Namensänderungen