Windenergie

Windenergie

Informationen zum Thema Windenergieanlagen in Porta Westfalica
(Stand: 25.01.2018)

Am 02.02.2012 wurde im Stadtgebiet von Porta Westfalica der erste Antrag zur Errichtung einer Windenergieanlage nach neuerem Standard gestellt. Es folgten sieben weitere Anträge bis Januar 2016. Über die laufenden Verwaltungsverfahren informiert die Stadt Porta Westfalica.
Grundsätzlich sind zwei getrennte Verfahren zum Thema Windenergie zu unterscheiden: Erstens die 103. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen durch die Stadt Porta Westfalica und zweitens die Genehmigungsverfahren zur Errichtung der Windenergieanlagen, die vom Kreis Minden-Lübbecke durchgeführt werden.


Energiedialog am 18. Januar 2013

Nach der sogenannten Fukushima-Katastrophe in Japan im Frühjahr 2011 nimmt das Thema Energiewende in der öffentlichen Diskussion einen breiten Raum ein. Insbesondere die Errichtung von Windenergieanlagen im Stadtgebiet von Porta Westfalica wird seit 2012 strittig diskutiert.

Um das Thema Windenergie mit all seinen Facetten diskutieren zu können, lud die Stadt Porta Westfalica zu einem Energiedialog ein. Die Veranstaltung fand am 18. Januar 2013, von 16:00 bis ca. 20:00 Uhr, im Schulzentrum Süd, im Forum, statt.

Neben einem allgemeinen Teil zu Klimaschutz und Windenergie, vorgetragen durch die Energieagentur NRW, und einem Beitrag zur städtischen Flächennutzungsplanänderung hat auch die Bürgerinitiative zum Erhalt der Porta ihre Argumente gegen Windkraftanlagen im Stadtgebiet Porta Westfalica vorgebracht. Anschließend gab es eine Podiumsdiskussion mit den Beteiligten sowie auch Vertretern des Kreises Minden-Lübbecke als Genehmigungsbehörde für Windenergieanlagen. Die Moderation übernahm der in Beteiligungsprozessen erfahrene Architekt und Stadtplaner Klaus Beck aus Bielefeld.

Vortrag der Energie Agentur NRW (PDF: 4,8 MB)

Vortrag der Bürgerinitiative zur Erhaltung der Porta (PDF: 1,2 MB)

Vortrag zur Ausweisung von Konzentrationsflächen in Porta Westfalica (PDF: 14,8 MB)

Zusammenfassung des Energiedialogs vom 18.01.2013 (PDF: 39 KB)


 

Erstens: Flächennutzungsplanänderung

Bereits 1996 erfolgte die Einleitung der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Ziel der Darstellung einer Konzentrationszone für Windkraftanlagen. Flächen mit damals maßgeblichen Windgeschwindigkeiten lagen  nur in Bereichen mit hohem Konfliktpotential, so dass das Verfahren nicht weiter verfolgt wurde. In der Konsequenz sind Windenergieanlagen im Außenbereich generell zulässig, wenn andere Belange nicht entgegenstehen (Privilegierung nach § 35 (1) Nr. 5 BauGB). Eine neue Untersuchung erfolgte 2003 mit gleichem Ergebnis. Auch zu diesem Zeitpunkt eignete sich das Stadtgebiet von Porta Westfalica nicht für die Ausweisung von Vorrangflächen, da aufgrund der Nutzungsdichte, der Vielfältigkeit der unterschiedlichen Nutzungen, der Topographie und des hohen landschaftlichen Potentials generell Konflikte bei der Ausweisung von Vorrangflächen auftraten. Das Verfahren wurde erneut eingestellt.

Die Rahmenbedingungen für die Errichtung von Windenergieanlagen haben sich  nun geändert durch den neuen Windenergieerlass des Landes Nordrhein-Westfalen. Weiterhin ermöglichen neue Anlagentypen die Errichtung von Anlagen an Standorten, die zuvor als unwirtschaftlich galten. Um die generelle Privilegierung von Anlagen im Außenbereich einschränken bzw. steuern zu können, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Ziel der Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen erforderlich. Für dieses Verfahren erfolgte der Einleitungsbeschluss im Ausschuss für Planung, Umweltschutz und Bauwesen am 16.05.2011. Parallel wurde die notwendige Untersuchung des gesamten Stadtgebietes zur Ermittlung von Potentialflächen für diese Anlagen beauftragt. In die Untersuchung fließen diverse Kriterien ein. Insbesondere der Abstand zu sensiblen Nutzungen und Tabuflächen sowie artenschutzrechtliche Aspekte.

Aufgrund der Landschaftsstruktur in Porta Westfalica (Wald, Gebirge, Weseraue und Abgrabungsbereiche) ist das Artenpotential sehr hoch, u.a. auch für windkraftsensible Arten wie z.B. Rotmilan, Wanderfalke und Uhu.
Die einzelnen Flächen wurden auf das Konfliktpotential verschiedener Arten untersucht. Vor diesem Hintergrund kommen derzeit sechs 6 Einzelflächen in Betracht, die jedoch ein ebenfalls ein Konfliktpotential in Bezug auf den Artenschutz aufweisen, das in einer weitergehenden Art-für-Art-Prüfung im Genehmigungsverfahren des Kreises Minden-Lübbecke tiefer zu prüfen ist.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden fand in der Zeit vom 02. Januar bis zum 01. Februar 2013 statt. Die Unterlagen können Sie nach wie vor hier im Internet einsehen. Während der o.g. Zeit konnten Anregungen und Bedenken vorgebracht werden.

Unterlagen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden für die 103. Änderung des Flächennutzungsplans "Konzentrationszonen für Windenergieanlagen":

Vorentwurf (PDF: 7 MB - mittlere grafische Qualität)
Vorentwurf (PDF: 23 MB - gute grafische Qualität)

Begründung - Vorentwurf
Anlage 1 zur Begründung (PDF: 5 MB)
Anlage 2 zur Begründung (PDF: 5 MB)
Anlage 3 zur Begründung (PDF: 10 MB)
Anlage 4 zur Begründung (PDF: 10 MB)

Umweltbericht - Vorentwurf (PDF: 100 KB)

Gesamträumliches Planungskonzept (PDF: 700 KB)
Anlagen des Gesamträumliches Planungskonzept (PDF: 3,3 MB)

Artenschutzrechtliche Stellungnahme (PDF: 200 KB)

Präsentation im Rahmen des Erörterungstermins am 07.01.2013 (PDF: 4,2 MB)
Protokoll des Erörterungstermins (PDF: 300 KB)

Aufgrund einer Stellungnahme der Wehrbereichsverwaltung West vom 28. Mai 2013 wurde das Flächennutzungsplanverfahren - wie bereits in den Jahren 1996 und 2003 - wieder eingestellt. Im Schreiben an die Stadt Porta Westfalica heißt es, dass drei im Flächennutzungsplan vorgesehene Konzentrationszonen (Barksen, Heidgrund und Sprengelweg) innerhalb des engeren Kontrollbereichs des Flugplatzes Bückeburg liegen und deshalb von der zuständigen Luftverkehrsbehörde gem. § 18a Luftverkehrsgesetz (LuftVG) aufgrund neuerer Weisungen des Luftwaffenamtes in Köln-Wahn keine Zustimmung gegeben werden kann, auch wenn jeweils einer Anlage am Sprengelweg und im Heidgrund bereits zugestimmt worden ist. Die Ablehnung der militärischen Luftverkehrsbehörde ist für die Stadt Porta Westfalica bindend und die drei vorgesehenen Flächen stehen damit als Konzentrationszonen nicht mehr zur Verfügung. Die verbleibenden drei kleinen Flächen Vennebecker Bruch, Ziegeleistraße und Holzhauser Mark erfüllen aufgrund ihrer Größe und Lage zueinander nicht die Anforderungen an Konzentrationszonen, wie es durch die Rechtsprechung verlangt wird. Damit ist es nicht möglich, allein mit diesen Flächen die Flächennutzungsplanänderung rechtsfehlerfrei zum Abschluss zu bringen. Weitere zusammenhängende Flächen, auf denen Windenergieanlagen errichtet werden könnten, lassen sich im Stadtgebiet nicht finden.

Ohne die Flächennutzungsplanänderung können Anträge zur Errichtung von Windenergieanlagen als privilegierte Einzelanlagen im Außenbereich genehmigt werden (§ 35 (3) BauGB), aber die geleisteten Voruntersuchungen haben gezeigt, dass in der Stadt Porta Westfalica für Windenergieanlagen über 150m Gesamthöhe mit wenigen Ausnahmen kaum genehmigungsfähige Flächen vorhanden sind.

Die Entscheidung über die Aufhebung des Verfahrens erfolgte in der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umweltschutz und Bauwesen am 24.06.2013.

>>> BESCHLUSS des Ausschusses für Planung, Umweltschutz und Bauwesen vom Montag, den 25.06.2012 (Beschluss Windenergieanlagen APuB)

>>> Bericht des Mindener Tageblattes

Ihr Ansprechpartner:

Keine Mitarbeitende gefunden.


Zweitens: Genehmigungsverfahren durch den Kreis Minden-Lübbecke

Genehmigungsbehörde für Windkraftanlagen ist der Kreis Minden-Lübbecke. Diese entscheidet über die eingegangenen Anträge und prüft mögliche Ausschlussgründe aus z.B. Gründen des Immissionsschutzes, des Artenschutzes oder auch Schattenwirkung und Wirkung in der Landschaft. Die Anträge können bei der Kreisbehörde eingesehen werden.
Mit Stand vom 16. Januar 2016 liegen beim Kreis Minden-Lübbecke acht Anträge bzw. Bauvoranfragen zur Errichtung von Windkraftanlagen im Stadtgebiet Porta Westfalica vor, wobei sich der Antrag der Anlage 7 mit der zuvor beantragten Windkraftanlage 2 deckt. Vier dieser Anträge wurden zwischenzeitlich genehmigt, der erste Antrag  der Anlage 2 wurde abgelehnt. In diesen Verfahren wurde die Stadt Porta Westfalica um die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gem. §36 BauGB gebeten. Das Einvernehmen kann nur dann versagt werden, wenn planungsrechtliche Gründen entgegenstehen. Insbesondere ist dies der Fall, wenn die Anträge im Widerspruch zum wirksamen Flächennutzungsplan stehen.
In der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umweltschutz und Bauwesen vom 01.10.2012 wurde das gemeindliche Einvernehmen für die 5 bis August 2012 beantragten Anlagen mehrheitlich beschlossen, das Einvernehmen für die sechste Anlage wurde in der Sitzung am 12.05.2014 versagt. In der Sitzung am 08.02.2016 wurde für die siebte Anlage das Einvernehmen erteilt, für die achte Anlage wurde es versagt. Die Erteilung des Einvernehmens durch die Stadt Porta Westfalica begründet allein keine Genehmigung durch die Genehmigungsbehörde.

>>> Allgemeine Informationen zu Genehmigungsverfahren im Bereich Windenergie:
Internetseite Windenergiehandbuch


  1. Windkraftanlage 1 (Nabenhöhe 93 m)
    Veltheim
    Lageplan Antrag WEA 1 (PDF: 264 KB)
    Zusatzbeschluss:
    Für die beantragte Fläche sind aus der Bevölkerung Hinweise auf das Vorhandensein geschützter Arten, insbesondere auf den roten Milan, gegeben worden. Auch gibt es Hinweise, dass das Gebiet in geringer Flughöhe von Zugvögeln überquert wird. Die Stadt Porta Westfalica erwartet von der Genehmigungsbehörde, den Hinweisen nachzugehen und diese in die Entscheidung zur Genehmigung einfließen zu lassen.

    Der Bescheid für diese Anlage wurde erteilt. Die Anlage wurde zwischenzeitlich errichtet.

  2. Windkraftanlage 2 (Nabenhöhe 93 m)
    Lohfeld (Antrag auf Vorbescheid über die bauplanungs-, luftverkehrs- und artenschutzrechtliche Zulässigkeit)
    Lageplan Antrag WEA 2 (PDF: 266 KB)
    Zusatzbeschluss:
    Für die beantragte Fläche sind aus der Bevölkerung Hinweise auf das Vorhandensein geschützter Arten, insbesondere auf den roten Milan, gegeben worden. Auch gibt es Hinweise, dass das Gebiet in geringer Flughöhe von Zugvögeln überquert wird. Die Stadt Porta Westfalica erwartet von der Genehmigungsbehörde, den Hinweisen nachzugehen und diese in die Entscheidung zur Genehmigung einfließen zu lassen.

    Der Vorbescheid für diese Anlage wurde mit Datum vom 04.03.2013 abgelehnt, im Dezember 2015 wurde aber ein neuer Antrag für eine ähnliche Anlage gestellt (siehe Windenergieanlage 7).

  3. Windkraftanlage 3 (Nabenhöhe 78,5 m)
    Eisbergen
    Lageplan Antrag WEA 3 (PDF: 276 KB)
    Zusatzbeschluss:
    Für die beantragte Fläche sind aus der Bevölkerung Hinweise auf das Vorhandensein geschützter Arten, insbesondere auf den roten Milan, gegeben worden. Auch gibt es Hinweise, dass das Gebiet in geringer Flughöhe von Zugvögeln überquert wird. Die Stadt Porta Westfalica erwartet von der Genehmigungsbehörde, den Hinweisen nachzugehen und diese in die Entscheidung zur Genehmigung einfließen zu lassen.

    Der Bescheid für diese Anlage wurde mit Datum vom 18.03.2013 erteilt. Durch Urteil des Verwaltungsgerichtes Minden vom 08.11.2016 wurde der Betrieb vorübergehend eingestellt, durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes in Münster vom 13.09.2017 allerdings wieder in Betrieb genommen.

  4. Windkraftanlage 4 (Nabenhöhe 93 m)
    Holzhausen
    Lageplan Antrag WEA 4 (PDF: 291 KB)

    Der Bescheid für diese Anlage wurde mit Datum vom 27.11.2013 erteilt. Die Anlage wurde zwischenzeitlich errichtet.

  5. Windkraftanlage 5 (Nabenhöhe 140 m, Gesamthöhe 199 m)
    Veltheim
    Lageplan Antrag WEA 5 (PDF: 317 KB)
    Zusatzbeschluss:
    Aus Gründen des Landschaftsbildes ist die Gesamthöhe von 199m aus Sicht der Stadt Porta Westfalica bedenklich. Dieser Punkt ist im Rahmen der Prüfung durch den Landschaftsbeirat zu beurteilen.

    Der Bescheid für diese Anlage wurde mit Datum vom 19.02.2013 erteilt. Die Anlage wurde zwischenzeitlich errichtet.

  6. Windkraftanlage 6  (Nabenhöhe 93 m, Gesamthöhe 150 m)
    Möllbergen
    Lageplan Antrag WEA6 (PDF: 2,2 MB)
    Zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens wurde in der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umweltschutz und Bauwesen am 12.05.2014 folgender Beschluss gefasst:

    „Es wird darauf hingewiesen, dass sich 16 Wohngebäude innerhalb des zwei- bis dreifachen Abstandes zur Windenergieanlage befinden. Aus diesem Grund wird das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zur Errichtung einer Windkraftanlage in Porta Westfalica – Möllbergen, Flur 3, Flurstück 120 im Rahmen des Antrages gem. §19 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImschG) nicht erteilt. Es wird der Genehmigungsbehörde anheim gestellt, in seiner Verantwortung über die Situation der Anwohner im Einzelfall zu entscheiden.“
    Das Genehmigungsverfahren für diese Anlage ist nach wie vor offen.

  7. Windkraftanlage 7 (Nabenhöhe ca. 100 m, Gesamthöhe 150 m)
    Lohfeld
    Lageplan Antrag WEA 7 (PDF: 473 KB)

    Das gemeindliche Einvernehmen wurde in der Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz am 08.02.2016 nicht erteilt:Zusatzbeschlüsse:
    Aufgrund der Riegelwirkung der im Zusammenhang stehenden Windenergieanlagen in Bezug auf das Landschaftsschutzgebiet, aufgrund der Auswirkungen auf wandernde Arten wie Vögel und Fledermäuse und aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Gewässer II. Ordnung wird aus Sicht der Stadt Porta Westfalica die Durchführung einer neutralen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für erforderlich gehalten.Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz weist im Interesse der betroffenen Portaner Bürgerinnen und Bürger den Kreis Minden-Lübbecke als Genehmigungs-behörde explizit darauf hin, dass durch die geplante Errichtung des Windrades WEA4, die vier Gebäude „Sundern 4“ und „Eisberger Straße 250“ (2fach WEA), „Zu den Mühlenhöfen 40 und 41“ (3fach WEA) bis zu dreifach in den abwägungsbedürftigen Bereich zwischen 2 und 3fachem Abstand geraten. Dadurch tritt eine kumulierende Verstärkung der Lärmimmission ein. Der Ausschuss geht davon aus, dass diese ggfs. „bedrängende Wirkung“ durch Emissionen im Abwägungsprozess im besonderen Maße gewürdigt wird.Der Antrag zur Errichtung der Anlage wurde mit Datum vom 25.10.2017 abgelehnt. Diese Ablehnung wird vor dem Verwaltungsgericht überprüft.

  8. Windkraftanlage 8 (Nabenhöhe 80 m, Gesamthöhe 130 m)
    Lohfeld
    Lageplan Antrag WEA 8 (PDF: 442 KB)

    Das gemeindliche Einvernehmen wurde in der Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz am 08.02.2016 nicht erteilt:Zusatzbeschlüsse:
    Aufgrund der Riegelwirkung der im Zusammenhang stehenden Windenergieanlagen in Bezug auf das Landschaftsschutzgebiet, aufgrund der Auswirkungen auf wandernde Arten wie Vögel und Fledermäuse und aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Gewässer II. Ordnung wird aus Sicht der Stadt Porta Westfalica die Durchführung einer neutralen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für erforderlich gehalten.Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz weist im Interesse der betroffenen Portaner Bürgerinnen und Bürger den Kreis Minden-Lübbecke als Genehmigungs-behörde explizit darauf hin, dass durch die geplante Errichtung des Windrades WEA4, die vier Gebäude „Sundern 4“ und „Eisberger Straße 250“ (2fach WEA), „Zu den Mühlenhöfen 40 und 41“ (3fach WEA) bis zu dreifach in den abwägungsbedürftigen Bereich zwischen 2 und 3fachem Abstand geraten. Dadurch tritt eine kumulierende Verstärkung der Lärmimmission ein. Der Ausschuss geht davon aus, dass diese ggfs. „bedrängende Wirkung“ durch Emissionen im Abwägungsprozess im besonderen Maße gewürdigt wird.Der Antrag zur Errichtung der Anlage wurde mit Datum vom 25.10.2017 abgelehnt. Die Ablehnung wurde von dem Verwaltungsgericht überprüft, allerdings wurde der Antrag mittlerweile zurückgezogen.
  9. Windkraftanlage 9 (Nabenhöhe 139 m, Gesamthöhe 200 m)
    Möllbergen
    Lageplan Antrag WEA 9 (PDF)

    Der Antrag liegt zur Prüfung beim Kreis Minden-Lübbecke vor. Informationen zu der geplanten Anlage und über die Möglichkeiten sich zu äußern erhalten sie direkt beim Kreis Minden Lübbecke (Immissionsschutz).



Genehmigungsstand aller im Stadtgebiet beantragter Windkraftanlagen (PDF)

Ihr Ansprechpartner: Immissionsschutz im Kreis Minden-Lübbecke

Übersicht laufende Genehmigungsverfahren: Verfahren zum Immissionsschutz im Kreis Minden-Lübbecke


 

Weitergehende Informationen allgemein:

>>> Gutachterliche Stellungnahme Landtag NRW
GutaWKE (PDF: 254 KB)

>>> Windpotentialstudie NRW
Potenzialstudie Erneuerbare Energien NRW, Teil 1 - Windenergie