Kommunalwahlen 2025
Termin für die Kommunalwahlen in NRW ist der 14. September 2025.
Mögliche Stichwahlen sind für den 28. September 2025 geplant.
Auf dieser Seite stehen Informationen zu den Wahlen in Porta Westfalica zur Verfügung.
Bekanntmachungen
Wahlbezirkseinteilung
Wahlvorschlagsverfahren
Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen:
Grundlage für das Wahlvorschlagsverfahren sind das Kommunalwahlgesetz NRW sowie die Kommunalwahlordnung NRW. Die gesetzlichen Regelungen sind maßgeblich und zu beachten. Informationen zum Wahlvorschlagsverfahren werden zudem in der Bekanntmachung – Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und der Vertretung der Stadt Porta Westfalica zusammengefasst.
Wahl des/der Bürgermeister*in:
Anlagen für anerkannte Parteien / Wählergruppen:
- Anlage 09C - Niederschrift über die Mitglieder-/ Vertreterversammlung zur Aufstellung des Bürgermeisterkandidaten bzw. der Bürgermeisterkandidatin
- Anlage 10c - Versicherung an Eides statt über die Bewerberaufstellung in der Versammlung nach Anlage 09c
- Anlage 11d - Wahlvorschlag für die Wahl des/der Bürgermeister*in
- Anlage 12c - Zustimmungserklärung zur Aufnahme in den Wahlvorschlag
- Anlage 13b - Wählbarkeitsbescheinigung
Anlagen für nicht anerkannte Parteien / Wählergruppen sind identisch mit den Anlagen für anerkannte Parteien / Wählergruppen, zuzüglich folgender Anlage:
Anlage 14c - Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift (Bürgermeister*in) mit Wahlrechtsbescheinigung (alternativ Anlage 15) Diese Anlage wird erst nach Einreichung des Wahlvorschlags bei Bedarf ausgehändigt und wird nicht elektronisch zur Verfügung gestellt.
Anlagen für Einzelbewerber*innen:
Anlage 14c - Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift (Bürgermeister*in) mit Wahlrechtsbescheinigung (alternativ Anlage 15) Diese Anlage wird erst nach Einreichung des Wahlvorschlags bei Bedarf ausgehändigt und wird nicht elektronisch zur Verfügung gestellt.
Wahl der Gemeindevertretung (Rat):
Anlagen für anerkannte Parteien / Wählergruppen:
- Anlage 09a - Niederschrift über die Mitglieder- / Vertreterversammlung zur Aufstellung der Bewerber*innen für die Wahlbezirke und die Reserveliste
- Anlage 10a - Versicherung an Eides statt für die Aufstellung der Bewerber*innen für die Wahlbezirke und die Reserveliste
- Anlage 11a - Wahlvorschlag für die Wahl im Wahlbezirk
- Anlage 12a - Zustimmungserklärung zur Aufnahme in den Wahlvorschlag im Wahlbezirk
- Anlage 11b - Wahlvorschlag für die Reserveliste
- Anlage 12b - Zustimmungserklärung zur Aufnahme in die Reserveliste
- Anlage 13a - Wählbarkeitsbescheinigung
Anlagen für nicht anerkannte Parteien / Wählergruppen¹ sind identisch mit den Anlagen für anerkannte Parteien / Wählergruppen, zuzüglich folgender Anlagen:
Anlage 14a - Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift (Wahlvorschlag im Wahlbezirk) mit Wahlrechtsbescheinigung (alternativ Anlage 15) Diese Anlage wird erst nach Einreichung des Wahlvorschlags bei Bedarf ausgehändigt und wird nicht elektronisch zur Verfügung gestellt.
Anlage 14b - Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift (Reserveliste) mit Wahlrechtsbescheinigung (alternativ Anlage 15) Diese Anlage wird erst nach Einreichung des Wahlvorschlags bei Bedarf ausgehändigt und wird nicht elektronisch zur Verfügung gestellt.
Anlagen für Einzelbewerber*innen:
Anlage 14a - Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift (Wahlvorschlag im Wahlbezirk) mit Wahlrechtsbescheinigung (alternativ Anlage 15) Diese Anlage wird erst nach Einreichung des Wahlvorschlags bei Bedarf ausgehändigt und wird nicht elektronisch zur Verfügung gestellt.