Kommunalwahlen 2025

Kommunalwahlen 2025

Termin für die Kommunalwahlen in NRW ist der 14. September 2025.
Mögliche Stichwahlen sind für den 28. September 2025 geplant.

Auf dieser Seite stehen Informationen zu den Wahlen in Porta Westfalica zur Verfügung.


Bekanntmachungen

Wahlbezirkseinteilung 


Wahlvorschlagsverfahren

Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen:

Grundlage für das Wahlvorschlagsverfahren sind das Kommunalwahlgesetz NRW sowie die Kommunalwahlordnung NRW. Die gesetzlichen Regelungen sind maßgeblich und zu beachten. Informationen zum Wahlvorschlagsverfahren werden zudem in der Bekanntmachung – Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und der Vertretung der Stadt Porta Westfalica zusammengefasst.

Wahl des/der Bürgermeister*in:

Anlagen für anerkannte Parteien / Wählergruppen:

Anlagen für nicht anerkannte Parteien / Wählergruppen sind identisch mit den Anlagen für anerkannte Parteien / Wählergruppen, zuzüglich folgender Anlage:

Anlage 14c -   Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift (Bürgermeister*in) mit Wahlrechtsbescheinigung (alternativ Anlage 15) Diese Anlage wird erst nach Einreichung des Wahlvorschlags bei Bedarf ausgehändigt und wird nicht elektronisch zur Verfügung gestellt.

Anlagen für Einzelbewerber*innen:

Anlage 14c - Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift (Bürgermeister*in) mit Wahlrechtsbescheinigung (alternativ Anlage 15) Diese Anlage wird erst nach Einreichung des Wahlvorschlags bei Bedarf ausgehändigt und wird nicht elektronisch zur Verfügung gestellt.

Wahl der Gemeindevertretung (Rat):

Anlagen für anerkannte Parteien / Wählergruppen:

Anlagen für nicht anerkannte Parteien / Wählergruppen¹ sind identisch mit den Anlagen für anerkannte Parteien / Wählergruppen, zuzüglich folgender Anlagen:

Anlage 14a -   Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift (Wahlvorschlag im Wahlbezirk) mit Wahlrechtsbescheinigung (alternativ Anlage 15) Diese Anlage wird erst nach Einreichung des Wahlvorschlags bei Bedarf ausgehändigt und wird nicht elektronisch zur Verfügung gestellt.

Anlage 14b -   Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift (Reserveliste) mit Wahlrechtsbescheinigung (alternativ Anlage 15) Diese Anlage wird erst nach Einreichung des Wahlvorschlags bei Bedarf ausgehändigt und wird nicht elektronisch zur Verfügung gestellt.

Anlagen für Einzelbewerber*innen:

Anlage 14a -   Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift (Wahlvorschlag im Wahlbezirk) mit Wahlrechtsbescheinigung (alternativ Anlage 15) Diese Anlage wird erst nach Einreichung des Wahlvorschlags bei Bedarf ausgehändigt und wird nicht elektronisch zur Verfügung gestellt.