Förderprogramme des Landes NRW
Landesförderprogramm „Neustart miteinander“
Initiative für eingetragene Vereine zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts
Landesförderprogramm „Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen – Wir fördern, was Menschen verbindet“
Bis zum Jahr 2022 werden insgesamt etwa 150 Mio. Euro von der Landesregierung im Rahmen dieses Förderprogrammes zur Verfügung gestellt.
Förderprogramm „Neustart miteinander“
Mit dem von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen aufgelegten Programm werden eingetragene Vereine finanziell unterstützt , den gesellschaftlichen Zusammenhalt weiter zu festigen und mit neuem Leben zu erfüllen. Die Organisation und Durchführung einer ehrenamtlich getragenen öffentlichen Veranstaltung im Jahr 2021, die das Gemeinwesen stärkt, kann mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, grundsätzlich bis maximal 5.000 €, unterstützt werden. Einzelheiten zu dem Landesprogramm sind unter www.mhkbg.nrw/themen/heimat/neustart-miteinander zu finden. Im Rahmen der Antragstellung im Online-Förderportal ist auch eine Bestätigung der Stadt zu der geplanten Veranstaltung beizufügen. Das Formblatt ist ebenfalls unter der vorstehenden Adresse aufrufbar
Ansprechpersonen für die Stadt Porta Westfalica sind Nicole Thoben und Julia Groth. Nicole Thoben ist unter der Telefonnummer 0571/791-175 (Email: nicole.thoben@portawestfalica.de) und Julia Groth unter der Telefonnummer 0571/791-289 (Email: julia.groth@portawestfalica.de) zu erreichen.
Landesförderprogramm „Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen – Wir fördern, was Menschen verbindet“
Der Begriff Heimat ist vielschichtig und bezieht sich auf die Beziehung der Menschen zu dem Ort bzw. der Region, in der sie aufgewachsen oder mit der sie durch dauernden Aufenthalt eng verbunden sind. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Initiativen und Projekte , die diese lokale und regionale Identität sowie die Gemeinschaft im Ort und in der Region stärken und die Menschen für lokale und regionale Besonderheiten begeistern. Die Förderung ist Ausdruck der Wertschätzung der vielen Beiträge ehrenamtlich aktiver Bürger*innen zur Gestaltung ihrer Heimat. Gefördert werden Projekte von Vereinen, Organisationen, Initiativen und Kommunen zur Stiftung, Stärkung und Erhalt lokaler Identität im öffentlichen Raum. Projekte können sich z.B. beziehen auf
- die Vermittlung örtlicher und regionaler Geschichte,
- die Erhaltung, Inszenierung und Kenntlichmachung von Objekten, Landschaften, Wegen und Plätzen mit besonderer lokaler und regionaler Bedeutung,
- die Bewahrung von Traditionen,
- sportliche oder kulturelle herausragende Leistungen.
Das Förderprogramm beinhaltet fünf Möglichkeiten der Förderung:
Heimat-Scheck
Mit dem Heimat-Scheck werden jährlich 1.000 Projekte und Vorhaben mit jeweils 2.000 € gefördert. Es gibt viele kleine Projekte und Initiativen, die geringe Kosten verursachen, aber für die Stadt und ihr Umland wichtig und bedeutend sind. Hier setzt der Heimat-Scheck als "Möglichmacher" an. Anträge stellen können Vereine, Organisationen und Initiativen des privaten oder öffentlichen Rechts aus NRW. Das Vorhaben muss mindestens 2.000 Euro kosten, darf nicht anderweitig gefördert worden sein und ist bis zum 31.12. eines laufenden Jahres abzuschließen. Gefördert werden lokale und regionale Maßnahmen wie zum Beispiel:
- Relaunch einer Homepage
- Organisation einer Sonderausstellung zu einem aktuellen Thema
- Renovierung eines Bürgertreffs
- Herausgabe einer Publikation zur Lokalgeschichte
- Schulprojekte zur Aufarbeitung der lokalen Geschichte oder einer lokal bedeutenden Persönlichkeit.
Die Grundlagen für den Heimat-Scheck und weitere Informationen finden Sie hier
Heimat-Preis
Die Stadt Porta Westfalica vergibt im Jahr 2025 zum siebten Mal den Heimat-Preis, mit dem in der Heimatpflege ehrenamtlich aktive Bürgerinnen und Bürger der Stadt Porta Westfalica geehrt werden. Für den Heimatpreis können örtliche Vereine, Gruppen, Organisationen oder Einzelpersonen vorgeschlagen werden.
Das Preisgeld beträgt insgesamt 5.000 Euro, die folgendermaßen aufgeteilt werden:
- Bei drei Platzierten werden 2.000 Euro für den 1. Platz, 1.750 Euro für den 2. Platz und 1.250 Euro für den 3. Platz vergeben.
- Bei zwei Platzierten werden 3.000 Euro für den 1. Platz und 2.000 Euro für den 2. Platz vergeben.
- Bei einem Preisträger werden 5.000 Euro vergeben.
Der Heimatpreis wird im Jahr 2025 unter Berücksichtigung folgender Preiskriterien ausgelobt:
- Projekte und Maßnahmen zur Stärkung und Erhalt lokaler Identität und damit verbundenen Stärkung der Gemeinschaft
- Beitrag zur Erhaltung von Traditionen und zur Pflege des Brauchtums
Vorschläge können von Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Porta Westfalica bis zum 30.06.2025 bei der Stadtverwaltung eingereicht werden. Anzugeben sind eine Erläuterung und Ansprechpartner des Projektes. Der Antragsvordruck Vorschlag Heimatpreis kann von der Internetseite www.portawestfalica.de heruntergeladen oder unter der Telefonnummer 0571/791-174 angefordert werden.
Heimat-Fond
Initiativen, die ein Heimat-Projekt verwirklichen wollen, sollen durch den Heimat-Fonds unterstützt werden: Für jeden eingeworbenen Euro soll es je einen Euro vom Land dazugeben (bis maximal 40.000 Euro), so dass sich Gutes verdoppelt. Förderfähig sind Projekte von mindestens 5.000 Euro und maximal 80.000 Euro. Die Verwaltung des „Heimat-Fonds“ soll vor Ort über die Gemeinden und Gemeindeverbände erfolgen. Der Mindestanteil der Kommune beträgt 10 Prozent. Bei grenzüberschreitenden Projekten mit mehreren beteiligten Kommunen können im Einzelfall auch Projekte mit einem Volumen über 80.000 Euro gefördert werden.
- Förderungsfähig sind
Lokal und regional prägende Projekte und Initiativen, die ihren Ausdruck in Traditionen, Geschichte, kulturellen Aspekten, Bauwerken, Orten in Natur und Landschaft sowie Nahrungsmitteln und Produkten finden.
- Förderungsbedingungen:
- Vorhaben ab 5.000 € bis höchstens 80.000 € förderfähige Gesamtausgaben
- Vorhaben in NRW
- Vorhaben, die durch Spenden anteilig finanziert werden
- Grenzüberschreitende, interregionale Projekte und Vorhaben sind förderungsfähig
- Antragsberechtigt sind:
- Gemeinden und
- Gemeindeverbände sowie
- private und gemeinnützige Organisationen in NRW (wie z.B. Vereine)
Die Grundlagen für den „Heimat-Fonds“ und weitere Informationen finden Sie hier
- Förderungsfähig sind
Heimat-Werkstatt
Ideen zum Thema Heimat sollen in „Werkstätten“ entwickelt und verwirklicht werden, damit eine inhaltliche Auseinandersetzung in Gang gesetzt werden kann. Denn jede Region – ob Stadtviertel oder eine Gemeinde im ländlichen Raum – hat prägende Besonderheiten, mit denen sich die Bewohnerinnen und Bewohner identifizieren. Vertreter von Initiativen und anderen Organisationen, aber auch Bürgerinnen und Bürger direkt sollen sich in einen offenen, identitätsstiftenden Prozess einbringen. Zum Beispiel kann in einer offenen Kreativwerkstatt unter Beteiligung aller Akteurinnen und Akteure ein ortstypisches Kunstwerk entwickelt und verwirklicht werden.
Der Diskurs in der Heimat-Werkstatt soll Gemeinsamkeiten herausarbeiten und das lokale Gemeinschaftsgefühl stärken. Zugleich wird mit der Gestaltung der öffentliche Raum aufgewertet. Der aufwändige Prozess wird je Projekt mit mindestens 40.000 Euro gefördert.
- Antragsberechtigt sind:
- Gemeinden und
- Gemeindeverbände sowie
- private und gemeinnützige Organisationen in NRW (wie z.B. Vereine)
- Förderungsfähig sind
- Projekte und Maßnahmen, die Menschen miteinander in Diskussions- und Arbeitsprozesse bringen,
- die die Frage behandeln, was die lokale Identität eines Viertels, eines Dorfes, einer Gemeinde oder einer Region ausmacht.
Die Grundlagen für die „Heimat-Werkstatt“ und weitere Informationen finden Sie hier: https://www.mhkbg.nrw/heimat/Heimatfoerderprogramm/index.php und hier: https://www.mhkbg.nrw/heimat/Heimatfoerderprogramm/Heimat-Werkstatt_Grunds_S.pdf
Heimat-Zeugnis
Hier steht die Schaffung und Bewahrung von in herausragender Weise die lokale und regionale Geschichte prägender Bauwerke, Gebäude oder entsprechender Orte in der freien Natur im Fokus. Wenn Bauwerke und Orte sprechen könnten, welche Geschichten würden sie wohl erzählen? Auch wenn Denkmäler und andere historische oder lokal prägende Gebiete sich nicht verbal mitteilen können, so können sie doch noch Erfahrungen ermöglichen, die uns helfen, die Geschichte des Landes und unserer eigenen Gemeinde besser zu verstehen. Damit diese „Zeugen“ unserer Heimat nicht verstummen, will die Landesregierung Nordrhein-Westfalen mithilfe des „Heimat-Zeugnisses“ diejenigen unterstützen, die sich um derartige Bauwerke und andere Zeugen der Zeit kümmern und diejenigen, die die dazugehörige Geschichte oder Tradition in zeitgemäßer und interessanter Form aufarbeiten und präsentieren.
- Antragsberechtigt sind:
- Gemeinden und
- Gemeindeverbände sowie
- private und gemeinnützige Organisationen in NRW (wie z.B. Vereine)
- Förderungsfähig sind
- Projekte und Maßnahmen, mit denen in herausragender Weise lokale und regionale Geschichte, Traditionen sowie lokale und regionale Besonderheiten aufgearbeitet und öffentlich präsentiert werden
- Projekte mit einem Volumen von mind. 100.000 €
- Förderungshöhe:
- bei Privaten 90 %
- bei Kommunen 80 %
der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
- Beispiele:
- Zugänglichmachung und Inszenierung von heimatlichen oder historischen Fundstellen
- Herrichtung oder Inszenierung von historischen Gebäuden
- Erstellung von Denkmal-Pfaden durch eine Gemeinde
Die Grundlage für das „Heimat-Zeugnis“ und weitere Informationen finden Sie hier: https://www.mhkbg.nrw/heimat/Heimatfoerderprogramm/index.php und hier: https://www.mhkbg.nrw/heimat/Heimatfoerderprogramm/Heimat-Zeugnis_Grunds_S.pdf
- Antragsberechtigt sind: