Förderung der Kulturarbeit in Porta Westfalica
Die Stadt Porta Westfalica stellt im Rahmen einer Projektförderung Haushaltsmittel in Höhe von jährlich 5.000 € für die Förderung der freien Kulturarbeit in Porta Westfalica zur Verfügung. Grundlage hierfür ist die vom Rat der Stadt Porta Westfalica erlassene Richtlinie zur Förderung der Kulturarbeit in Porta Westfalica.
Gefördert werden solche Projekte, Formate und Veranstaltungen, die sich durch überzeugende kulturelle Konzepte, durch Innovativität, inhaltliche Qualität und Nachhaltigkeit auszeichnen.
Antragsberechtigt sind freie Kulturträger, Künstlerinnen und Künstler, Initiativen, gemeinnützige Vereine und Einzelpersonen, die ihren Wohnort oder Sitz in der Stadt Porta Westfalica haben.
Zuschüsse werden nur auf schriftlichen Antrag gewährt.
Die Zuwendungen werden nur dann gewährt, wenn nachgewiesen wird, dass das Zuwendungsziel nicht mit Eigenmitteln oder sonstigen Drittmitteln erreichbar ist.
Anträge sind grundsätzlich bis zum 31. Dezember für das folgende Jahr zu stellen. Förderanträge für das Jahr 2023 können einmalig bis zum 11.01.2023 gestellt werden. Sofern die Fördersumme noch nicht voll ausgeschöpft ist, können über den Stichtag hinaus weitere Anträge für das laufende Haushaltsjahr eingereicht werden.
Bei Fragen hierzu, wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Bildung, Sport und Kultur unter der Email schulwesen@portawestfalica.de oder direkt an Frau Dorny unter der Tel.-Nr. 0571/791-161.