Straßen
Die Neu- und Ausbauplanung von Straßen einschließlich der Nebenanlagen wie Fuss- und Radwege sowie die Unterhaltung der Fahrbahnen, der Fuss- und Radwege, der Wegeseitengräben, der Straßenbeleuchtung, der Ampelanlagen sowie der Brückenbauwerke gehört zu den Aufgaben der Abteilung Straße. Die Straßenreinigung im Winter und Sommer wird durch die Abteilung Straßen ebenso begleitet wie Straßenaufbrüche durch Fremdfirmen.
Straßenreinigung Winter
Um sicher durch den Winter zu kommen wird durch die Straßenreinigungssatzung geregelt wer welche Aufgaben bei der Winterreinigung übernimmt.
Die Reinigung der Gehwege von Eis und Schnee ist innerhalb der geschlossenen Ortslage auf die angrenzenden Anlieger übertragen. Die Reinigung der Fahrbahn ist in verschiedene Prioritäten aufgeteilt. Innerhalb der geschlossenen Ortslage erfolgt sie in den Prioritäten W1 bis W3 nach Dringlichkeit durch die Stadt. In der Priorität W4 erfolgt keine regelmäßige Reinigung. Eine Übersicht der Straßenzuordnung zu Prioritäten liegt der Straßenreinigungssatzung bei.
Bitte freiräumen!
Einfahrten, Straßeneinläufe, Hydranten, Ein- und Ausstiege an Bushaltestellen sind von Ihnen zu räumen. Gehwege bzw. Gehbahnen am Fahrbahnrand bitte in einer Breite von 1m.Winterreinigungsklassen:
- Reinigungsklasse W1: Hauptverkehrsstraßen mit hoher Frequentierung. Hier wird der Winterdienst zuerst durchgeführt. Die Straßen werden werktags bis ca. 07:00 Uhr geräumt
- Reinigungsklasse W2: Weniger befahrene Straßen, z.B. innerörtliche Verbindungsstraßen. Diese werden als nächstes bedient.
- Reinigungsklasse W3: Gering befahrene Straßen, z.B. Anliegerstraßen. Diese werden nachrangig bedient.
- Reinigungsklasser W4: In diesen Straßen wird kein Winterdienst durch die Stadt Porta Westfalica durchgeführt, ausgenommen bei Gefahr. Bitte seien Sie besonders vorsichtig.
Straßenreinigung Sommer
Die Straßenreinigung im Sommer erfolgt in der geschlossenen Ortslage in den Prioritäten S1 und S2 durch die Stadt. In Straßen der Priorität S3 ist die Reinigungspflicht auf die Anlieger übertragen. Details sind in der Straßenreinigungssatzung zu finden.
Straßenbeleuchtung
Die Organisation rund um das Thema Straßenbeleuchtung findet in diesem Bereich statt. Hierzu gehört unter anderem die Wartung der Straßenbeleuchtung, aber auch die Überwachung der Schaltzeiten der Beleuchtung.
Störungen der Straßenbeleuchtung werden unter der Telefonnummer 0571 / 791-348 entgegen genommen.
Die Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung ist wie folgt festgelegt:
- 24.12. bis 02.01.: Montag bis Samstag: 1:00 Uhr aus, 6:30 Uhr ein, Sonntag: 1:00 Uhr aus, 7:30 Uhr ein.
- 03.01. bis 01.05.: Montag bis Donnerstag: 23:00 Uhr aus, 5:30 Uhr ein, Freitag und Samstag: 00:00 Uhr aus, 5:30 Uhr ein, Sonntag: 23:00 Uhr aus, 6:30 Uhr ein.
- 02.05. bis 07.06.: Sonntag bis Donnerstag: 23:00 Uhr aus, morgens keine Einschaltung, Freitag und Samstag: 00:00 Uhr aus, morgens keine Einschaltung.
- 08.06. bis 08.08.: Sonntag bis Donnerstag: keine Einschaltung der Straßenbeleuchtung, Freitag und Samstag: 00:00 Uhr aus, morgens keine Einschaltung.
- 09.08. bis 01.09.: Freitag und Samstag: 00:00 Uhr aus, morgens keine Einschaltung, Sonntag bis Donnerstag: 23:00 Uhr aus, morgens keine Einschaltung.
- 02.09. bis 23.12.: Montag bis Donnerstag: 23:00 Uhr aus, 5:30 Uhr ein, Freitag und Samstag: 00:00 Uhr aus, 5:30 Uhr ein, Sonntag: 22:00 Uhr aus, 6:30 Uhr ein.